An alle Mieter, Geschäftspartner und Freunde der EWG Hagen eG,
in diesem Monat tritt die neue EU Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO) in Kraft. Der Sinn dieser Verordnung ist mehr Transparenz und Sicherheit der digitalen Fussabdrücke, die jeder Mensch in dieser digitalen und analogen Welt hinterlässt. Es wird zum Beispiel erklärt was ein „Cookie“ ist, sofern er nicht aus dem Backofen kommt, wozu er dient und ob ein Unternehmen solch ein digitales „Ding“ benutzt. Auch soll transparent erklärt werden, was mit Ihren Daten passiert, die irgendwo in irgendeiner Maske auf dem PC, Tablet oder Smartphone eingetippt wird. Wo landen diese Daten, wo werden Sie aufbewahrt, wann werden sie gelöscht und wer bekommt sie.
Wir, Ihre EWG ist schon lange bestrebt mit Daten von Bewerbern, Mietern und anderen Geschäftspartnern sensibel umzugehen. Für uns sind Datenschutz und Datensicherheit schon lange ein Thema und wir sind immer bemüht Ihre uns anvertrauten Daten nur so einzusetzen, wie es für Ihr Anliegen notwendig ist.
Allerdings bedeutet die neue DS-GVO auch für uns eine bürokratische Herausforderung, wobei wir bei Ihnen um Verständnis für evtl. entstehende kleine Unannehmlichkeiten bitten müssen. Ein Bewerberfragebogen ist nun nicht mehr nur eine Seite lang, sondern muss mittlerweile mind. 2 Seiten haben, alleine schon, weil wir Sie in Texten informieren müssen, was wir wie fragen und tun. Ausserdem finden Sie neben dem Impressum auf unserer Internetseite nun explizit einen Verweis auf den Datenschutz.
Wer sich also von Ihnen von einer Flut neuer Begrifflichkeiten und Erklärungen überfordert fühlt, möge bitte nicht zögern uns zu fragen und sich ggf. auch Passagen der Datenschutzerklärung genauer erläutern zu lassen.
Alles in allem gilt aber nach wie vor: Wir vertrauen Ihnen unsere Wohnungen an und Sie uns einen Teil Ihrer Daten. – So wie wir erwarten, dass Sie mit unserer Wohnung pfleglich und verantwortungsbewusst umgehen werden, können Sie von uns das gleiche in Bezug auf Ihre Daten erwarten.
Vielleicht noch am Rande eine Erklärung zum Thema SCHUFA. Sie haben bei uns (wie bei anderen Unternehmen auch) zwei Möglichkeiten. Einerseits können Sie der Weiterleitung von Daten an die SCHUFA zustimmen. Andererseits können Sie auch eine Abfrage von der SCHUFA an uns zustimmen. Welche Vorteile hat das für Sie? Sie können bei der Zustimmung einer Abfrage durch nur eine Unterschrift sofort Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen, da die Auskunft der SCHUFA eine hohe Akzeptanz geniesst. Nebenbei verschlechtern unsere Abfragen in keiner Weise Ihren Score bei der SCHUFA. Andererseits können Sie uns ermächtigen, Ihre pünktliche und verlässliche Zahlungsweise Ihrer Miete an die SCHUFA zu übermitteln, was Ihrem „SCHUFA-Ansehen“ sogar noch förderlich ist. Somit profitieren alle Beteiligten davon, wenn Sie der Zusammenarbeit mit der SCHUFA zustimmen. Aber auch hier gilt: JEDE ZUSTIMMUNG IHRERSEITS GESCHIEHT FREIWILLIG! Sind Sie bereits langjähriges Mitglied bei uns oder weisen uns anderweitig ausreichend Ihre Kreditwürdigkeit nach, hat die Zustimmung zur SCHUFA-Abfrage natürlich keinerlei Auswirkung auf unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen. Auch wenn Sie uns offen und ehrlich zugeben, dass es finanzielle Probleme gibt, weswegen Sie eigentlich einer SCHUFA-Abfrage nicht zustimmen würden, ist das noch lange kein Grund Sie als Bewerber für eine Wohnung fallen zu lassen. Jedes ehrliche Einzelgespräch fördert das Vertrauen zwischen Ihnen und uns als Geschäftspartner.
Abschliessend noch ein Absatz zum Internet-Chinesisch: Wer im ersten Absatz bei dem Wort „Cookie“ schon innerlich abgeschaltet hat und sich in eine leckere Süssigkeit beissen sah, mag sich von uns ermutigt fühlen uns gerne anzusprechen, wenn auf unseren Internetseiten irgend ein Begriff zu unverständlich sein sollte. Es gibt keine dummen Internet-Nutzer, sondern nur zu schlecht informierte. Deshalb informieren wir Sie gerne telefonisch oder während unserer Sprechzeiten zu allen Fragen, die mit der EWG in Zusammenhang stehen. Wir freuen uns immer auf Sie!
Hagen, im Mai 2018
gez. C. Claßen
(Interner Datenschutz bei der EWG Hagen eG) Die EWG und der Datenschutz